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Die Beamten
Das Volk machte die Politik und die Beamten waren seine Diener.
Jeder Bürger, der mindestens 30 Jahre zählte, hatte das Recht ein Amt (arche) auszuführen, wenn er per Los dazu bestimmt wurde. Ein Amt sollte man in seinem Leben möglichst nur einmal (Verbot der Iteration), nicht parallel zu einem anderen (Verbot der Ämterkumulation) und nur für kurze Zeit ausüben. Auch musste man sich nach seiner Losung einem Prüfverfahren, der Dokimasie, unterziehen, wie es uns von Aristoteles berichtet wird. Danach leistet der Bürger einen Eid und trug als Zeichen seiner Würde einen Myrtenkranz.
Um Feldherr (Stratege) zu werden, war es außerdem erforderlich, in Attika Grundbesitz vorweisen zu können. Ferner wurden die Strategen gewählt und nicht erlost. Denn welche fatalen Folgen hätte der Einsatz eines schwachen Mannes im Krieg für Athen gehabt! Doch das trifft auch für wenige andere Ämter zu, die eine besondere Spezialkenntnis erfordern, wie der Ratsschreiber, die Gesandten oder die Architekten. Im Gegensatz zu den anderen Beamten konnte ein Stratege erheblichen Einfluss durch seine Taten im Krieg gewinnen und auch mehrmals hintereinander gewählt werden. So war Perikles 15 Jahre hintereinander (443-428) Stratege. Dennoch konnte ein Stratege auch von der Masse wegen Hochverrat angeklagt werden und zu Verbannung oder gar zum Tode verurteilt werden.
Im 4. Jahrhundert v.Chr. brauchte Athen etwa 700 Beamte und diese mussten zumeist jedes Jahr neu besetzt werden. Die Besoldung erfolgte nur für einige Ämter und galt nicht als Entlohnung, sondern als Ausgleich für den eigentlichen Verdienstausfall im realen Beruf des Bürgers. Die Strategen verbaten sich aufgrund ihres Ansehens eine Bezahlung.
Der eingesetzte Beamte konnte in öffentlichen Dingen raten, entscheiden und befehlen, aber ihr Einfluss auf Eigeninitiative und Karrieremöglichkeiten waren auf ein Minimum beschränkt.
Die zu besetzende Ämter waren in kleinere spezialisierte Geschäftsbereiche mit unterschiedlichem Ansehen unterteilt, zum Beispiel Finanzbeamte, Schatzmeister der Göttin Athene, Richter, polizeiliche Bewacher, Verwalter des Staatshaushaltes, Verwalter der Kriegskasse, 10 Strategen, Ratsschreiber, Bauaufseher der Kriegsflotte, Gesandte, Kultbeamte, Rechnungsprüfer, Markt- und Handelsüberwacher, Eichungsbeamte, Wege-, Straßen-, Brunner- und Wasserleitungsaufsicht, Überwacher der Getreideversorgung, Steuerprüfer.
Während der Ausführung wurde der einzelne Beamte durch die Volksversammlung und den Rat der 500 kontrolliert. Aber es gab auch das Prinzip der Kollegialität, sodass ein Amt selten von einer Einzelperson ausgeführt wurde und man sich gegenseitig beobachtete.
Doch auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit waren die Beamten nicht frei von Rechenschaft. Vor dem Geschworengericht mussten sie über die Führung des Amtes und die Geldgeschäfte abrechnen. Diesen Vorgang nannte man euthyna. Erst danach konnte man wieder über sein Privatvermögen verfügen und Attika verlassen.
Warum legte die athenische Demokratie wohl soviel Wert auf die Kontrolle der Beamtenstellen?
Was bedeutet der Satz „Das Volk machte die Politik und die Beamten waren seine Diener.“?
Welche Ämter finden ihre Fortsetzung bis in die Gegenwart? Welche sind verloren gegangen, warum? Befrage die Beamten deiner Stadt nach ihren Einsatzgebieten, Aufgaben, Qualifizierungen und Kontrollen! Welche Unterschiede lassen sich feststellen?
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