Bevölkerung

Mitte des 5. Jahrhunderts lebten circa 250.000 Menschen auf der Halbinsel Attika, die ungefähr so groß ist wie das heutige Luxemburg. Ein Großteil der Bevölkerung, insbesondere Handwerker und Händler, lebte in den Städten Athen und Piräus. Das übrige Attika war vor allem von Kleinbauern geprägt. Zur Bevölkerung zählten Bürger, so genannte „Mitbewohner“ (Metöken) und Sklaven.

 

Bürger

Unter den Bürgern verstand man Freie (im Gegensatz zu Sklaven, die man als unfrei bezeichnete), die in Attika wohnten und politische Rechte besaßen. Deswegen nannte man sie auch Politen. Im Jahre 451/450 vor Christus wurde das Bürgerrecht stark eingeschränkt: man galt fortan nur noch als Polit, wenn man die Abstammung von bürgerlichen Eltern (sowohl von der Mutter als Tochter eines Bürgers als auch vom Vater) nachweisen konnte. Die Zahl der Bürger schwankte im 5./4. Jahrhundert zwischen 20.-45.000. Damit lag die politische Verantwortung in den Händen von nicht einmal 20 Prozent. Zu ihren Rechten zählte nicht nur der Besuch der Volksversammlung und die Übernahme von politischen Ämtern, sondern auch die Möglichkeit, Haus- und Landbesitz zu erwerben, im Theater anwesend und in der Regel von Steuern befreit zu sein. Um an der Volksversammlung aber teilnehmen zu können, musste man zunächst 18 Jahre alt sein, in die Bürgerliste eingetragen sein und einen zweijährigen Wehrdienst abgeleistet haben. Dann erst wurde man in eine zweite Liste eingetragen, mit der man Zugang zur Volksversammlung hatte.

Metöken

Unter Metöken verstand man Fremde mit festem Wohnsitz in Attika, die persönlich frei und voll rechtsfähig waren, aber keinerlei politische Rechte besaßen. Es waren zumeist Händler und Handwerker, die in der Blütezeit Athens in die Polis kamen. Sie stellten für die Stadt eine wichtige Personengruppe dar, denn viele „Mitbewohner“ waren sehr reich und konnten neben der jährlichen Zahlung von Steuern zur Finanzierung der Kriegskosten und anderen öffentlichen Ausgaben herangezogen werden. Außerdem leisteten sie auch Kriegsdienst, wenn sie genug Geld für die Ausrüstung hatten.

 

Sklaven

Die größte Bevölkerungsgruppe (ein Drittel der Gesamtbevölkerung Attikas) bildeten die Sklaven, die aus dem alltäglichen Leben in Athen nicht wegzudenken waren. Die genaue Zahl der Sklaven in Athen lässt sich nur schätzen, sie betrug zeitweise über 100.000. Von Massensklaverei kann man in Athen allerdings nicht sprechen. „Rechte“ im eigentlichen Sinne hatten die persönlich Unfreien nicht. Sie durften sich weder politisch beteiligen noch konnten sie vor Gericht aussagen und auf die Tötung eines Sklaven stand maximal Verbannung statt der sonst üblichen Todesstrafe. Die Sklaven standen unter der Verfügungsgewalt ihres Herren, der sie vermieten, verpfänden und verkaufen konnte. Der Philosoph Aristoteles bezeichnete sie als „beseelte[n] Besitz“. Bei allzu schlechter Behandlung konnten sich die Sklaven in Heiligtümer und Tempel flüchten und genossen dort Asyl. Die überwiegende Zahl von ihnen war in der Wirtschaft tätig, insbesondere als Handwerker oder Bergwerksarbeiter. Am besten erging es den Haussklaven, die als Köche, Lehrer oder Diener tätig waren. Einige Sklaven standen auch im Staatsdienst, dorrt arbeiteten sie zum Beispiel als Bauarbeiter, Polizisten, Gefängniswärter und Henker. Freilassungen gab es in Athen nur wenige. Die Sklaven, die es dennoch schafften, hatten von nun an die gleichen Rechte und Pflichten wie die Metöken, waren aber bis zum Tode ihres ehemaligen Herren zu gewissen Diensten verpflichtet.

 

Sklavenarbeit in der Tongrube

Frauen

Wenn eine Frau heutzutage ganz selbstverständlich wählen geht, ein Geschäft aufmacht und selbst entscheidet, wen und ob sie überhaupt heiratet, dann fällt es manchmal schwer zu glauben, dass es nicht immer so war. Frauen in der athenischen Demokratie hatten keine Möglichkeit politisch mitzubestimmen, sie durften weder an der Volksversammlung teilnehmen noch irgendein Amt übernehmen. Auch war es ihnen nicht gestattet, an sportlichen Wettkämpfen und Theateraufführungen teilzunehmen. Es gab auch nur wenige Entscheidungen, die sie selbst treffen durfte. Das übernahm in der Regel ihr Vater, wenn der verstorben war ihr Bruder und wenn sie geheiratet hatte ihr Ehemann, der auch für sie ausgesucht wurde. Trotz dieser Einschränkung waren athenische Frauen persönlich frei, hatten Anspruch auf Versorgung und konnten bei schlechter Behandlung klagen. Xenophon gibt in seiner „Hauswirtschaftslehre“ einen Einblick in die Pflichten der Frauen im Privaten: „Du wirst stets im Hause bleiben müssen. Die Sklaven, die draußen arbeiten sollen, schickst du hinaus. Über die Sklaven, die im Hause arbeiten, hast du die Aufsicht zu führen. Lebensmittel, die die Sklaven vom Markt bringen, musst du in Empfang nehmen. Nimm davon, was sofort verwendet werden soll. Was aber übrig bleiben soll, musst du gut verwahren, damit nicht für das ganze Jahr gedachter Vorrat in einem Monat verbraucht wird.“ Dass Frauen an das Haus gefesselt waren, scheint wohl übertrieben. Sie spielten zum Beispiel bei Kulten eine wichtige Rolle.

 

Frauen beim Weben

lesende Athenerin

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Artikel 3 Absatz 2 und 3: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt […] Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden. […]“ Schreibt auf, wie diese Bestimmungen in Athen gelautet hätten!

 

Erkundigt euch über Sklaverei heute: Ihr könnt dazu gemeinsam einen Brief schreiben an „terre des hommes Deutschland e.V., Ruppenkampstraße 11a, 49084 Osnabrück“.

 

Stellt euch vor, ihr könntet mit einem Athener sprechen. Berichtet ihm, in welchen Punkten sich das Leben einer Frau in unserer Gesellschaft von dem Leben einer athenischen Frau in der Antike unterscheidet.

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