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Der Rat der Fünfhundert (boule)
Der Rat der Fünfhundert war eng mir der Volksversammlung verbunden. Er stellte eine Art Regierung dar, war aber nicht Zentrum der Macht.
Funktion
Der Rat machte die Herrschaft des Volkes erst möglich. Zum einem kümmerte er sich, insbesondere sein Vorsitzender, um die Organisation der Volksversammlung. Dazu zählte die Bekanntgabe und Einladung der Bürger zur nächsten Sitzung, aber auch die Koordinierung des Ablaufes anhand der Aufstellung von Tagesordnungspunkten. Zum anderen war seine wohl wichtigste Aufgabe, dem Volk Anträge (probuleuma) zur Entscheidung vorzulegen. Diese hatten die Ratsmitglieder bereits vorberaten. Stellt Euch einmal einen Ort vor, an dem sich circa 6000 Menschen treffen mit dem Ziel eine Entscheidung zu einem bestimmten Thema zu fällen. Nun meldet sich jeder zu Wort und bringt seinen eigenen Vorschlag ein. Welch Chaos würde da entstehen. Vielleicht kennt Ihr ja das Problem auch in eurer Klasse, wenn es darum geht zu entscheiden, was zum Wandertag gemacht werden soll. Der Rat der Fünfhundert schaffte Abhilfe, indem er sich auch über das Thema schon vorher Gedanken machte und sich auf einen Vorschlag einigte. Dieser Vorschlag wurde dann dem Volk auf der Volksversammlung unterbreitet. Die Bürger Athens konnten dann entscheiden, ob sie diesen Antrag annehmen wollten oder nicht.
Weitere Aufgaben
Außerdem war der Rat auch für die Verwaltung Athens zuständig. Dazu prüfte und überwachte er die Beamten und neue Bewerber und konnte bei Fehlverhalten auch Geldstrafen verhängen. Weiterhin hatte er auch die Aufsicht über die Finanzen Athens, über öffentliche Gebäude und deren baulicher Zustand und über die Flotte, die im 5 und 4. Jahrhundert an Bedeutung gewonnen hatte. Im Rahmen der Außenpolitik empfing der Rat zum Beispiel Gesandte anderer Städte. Ferner kümmerte er sich auch um kulturelle Dinge, wie Feste und Opfergaben. Der Rat der Fünfhundert nahm auch Bitten, Berichte und Anzeigen der Bevölkerung entgegen.
Im Laufe der Zeit wurden dem Rat wieder einige Aufgaben weggenommen, weil man Angst hatte, er könne zu mächtig werden.
Zusammensetzung
Wie der Name schon verrät, besteht der Rat aus 500 Ratsmitgliedern, die in zehn Wahlbezirken (Phylen) für ein Jahr gewählt wurden. Dabei stammten jeweils 50 Ratsherren aus einem Wahlbezirk. Alle Teile Attikas waren somit im Rat gleichmäßig vertreten. Ratsherr durfte man nur werden, wenn man Bürger war, das 30. Lebensjahr hinter sich gelassen hatte und eine einwandfreie Lebensführung nachweisen konnte. Von allen Männern, die sich zur Wahl stellten, wurden die künftigen Ratsmitglieder erlost. Die Ratsherren kamen vor allem aus Athen und Umgebung und waren größtenteils älter und vermögend. Für das Amt musste man viel Zeit mitbringen, denn der Rat kam bis auf Festtagen und Tagen mit schlechter Vorbedeutung täglich im Rathaus (bouleuterion) im Südwesten des Marktplatzes und später in einem Neubau zusammen. Die Aufwandsentschädigung von einer Drachme (= 6 Obolen) pro Tag entsprach noch nicht einmal dem damaligen Tagesverdienst eines ungelernten Arbeiters. Es war auch nicht immer leicht gewesen, genug willige Personen zu finden, die den Dienst am Volk übernehmen wollten. Da niemand zur Amtsübernahme verpflichtet werden konnte, richtete man die Möglichkeit ein, das Amt im Leben zwei mal bekleiden zu dürfen, allerdings nicht zwei Jahre hintereinander. Eine besondere Rolle innerhalb des Rates nahm der geschäftsführende Ausschuss (Prytanie) und dessen Vorsitzender (Epistates) ein. Diese wurden durch ein kompliziertes Losverfahren für eine kurze Dauer bestimmt. Der geschäftsführende Ausschuss amtierte ein Zehntel des Jahres und der Vorsteher wurde täglich neu per Los bestellt. Die Losung hatte ihre Wurzeln in der älterer Zeit und diente damals zur Feststellung des göttlichen Willens. Im klassischen Zeitalter Athens sollte damit ein zu großer politischer Einfluss einzelner Männer schon im Vorhinein verhindert werden. Denn die Athener hatten schlechte Erfahrungen mit zu mächtigen Einzelpersonen in der Zeit unter den Tyrannen gemacht.
Areopag
Neben dem Rat der Fünfhundert gab es in Athen auch noch einen alten Rat aus der Adelszeit, den Areopag. Dieser war im Laufe des 5. Jahrhundert entmachtet worden. Trotzdem genoss er hohes Ansehen aufgrund der verbliebenen Aufgaben wie der Gerichtsbarkeit bei Mord, Körperverletzung mit Tötungsabsicht und gefährlicher Brandstiftung auf die die Todesstrafe stand und sakralen Aufgaben wie die Sorge um die heiligen Ölbäume. Mitglieder waren ehemalige oberste Beamte (Archonten).
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