Die Erweiterungsprüfung ("Drittfach")

 

1. Gesetzlicher Rahmen

 

Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 6. Mai 1994 (ThVO): § 26 Erweiterungsprüfung

 

2. Studienleistungen

 

§26 (3) ThVO

Der Nachweis der Vorbereitung [auf die Erweiterungsprüfung] durch Selbststudium wird durch eine Bescheinigung nach einem Fachgespräch mit einem zum Prüfer berufenen Fachvertreter des Fachs, in dem die Erweiterungsprüfung abgelegt werden soll, oder durch Vorlage der nach der Studienordnung eines Ergänzungsstudiengangs für das jeweilige Fach vorgeschriebenen Teilnahme- und Leistungsnachweise erbracht.

 

In der Regel sind durch Leistungsscheine nachzuweisen:

·         2 Proseminare

·         2 Hauptseminare

·         Lateinische Grammatik IV

·         Lateinische Stilistik

·         Lektüre

·         Fachdidaktik

Das Graecum ist Voraussetzung für den Nachweis der Vorbereitung auf die Prüfung!

 

 

3. Prüfungen

·         2 Klausuren (240 min) mit Übersetzungen Latein-Deutsch (mit Interpretation) und Deutsch-Latein

·         1 mündliche Fachprüfung (60 min)

·         1 mündliche Prüfung in  Fachdidaktik (25 min)

 

Die Ergänzungsrichtung

 

1. Gesetzlicher Rahmen

 

Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 6. Mai 1994: § 28 Ergänzungsrichtung

 

2. Studienleistungen (empfohlener Rahmenplan)

·         2 Vorlesungen

·         1 Proseminar (mit Schein)

·         1 Hauptseminar (mit Schein)

·         3-4 Übungen: Lektüre,  Grammatik bzw. Stilistik

Als Voraussetzung für die Zulassung sind zwei Leistungsnachweise zu erbringen.

 

 

3. Prüfungen

·         1 Klausur Latein-Deutsch (120 min)

·         1 mündliche Prüfung (30 min)