Die Erweiterungsprüfung ("Drittfach")
1. Gesetzlicher Rahmen
Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 6. Mai 1994 (ThVO): § 26 Erweiterungsprüfung
2. Studienleistungen
§26 (3) ThVO
Der Nachweis der Vorbereitung [auf die Erweiterungsprüfung] durch Selbststudium wird durch eine Bescheinigung nach einem Fachgespräch mit einem zum Prüfer berufenen Fachvertreter des Fachs, in dem die Erweiterungsprüfung abgelegt werden soll, oder durch Vorlage der nach der Studienordnung eines Ergänzungsstudiengangs für das jeweilige Fach vorgeschriebenen Teilnahme- und Leistungsnachweise erbracht.
In der Regel sind durch Leistungsscheine nachzuweisen:
· 2 Proseminare
· 2 Hauptseminare
· Lateinische Grammatik IV
· Lateinische Stilistik
· Lektüre
· Fachdidaktik
Das Graecum ist Voraussetzung für den Nachweis der Vorbereitung auf die Prüfung!
3. Prüfungen
· 2 Klausuren (240 min) mit Übersetzungen Latein-Deutsch (mit Interpretation) und Deutsch-Latein
· 1 mündliche Fachprüfung (60 min)
· 1 mündliche Prüfung in Fachdidaktik (25 min)
Die Ergänzungsrichtung
1. Gesetzlicher Rahmen
Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 6. Mai 1994: § 28 Ergänzungsrichtung
2. Studienleistungen (empfohlener Rahmenplan)
· 2 Vorlesungen
· 1 Proseminar (mit Schein)
· 1 Hauptseminar (mit Schein)
· 3-4 Übungen: Lektüre, Grammatik bzw. Stilistik
Als Voraussetzung für die Zulassung sind zwei Leistungsnachweise zu erbringen.
3. Prüfungen
· 1 Klausur Latein-Deutsch (120 min)
· 1 mündliche Prüfung (30 min)