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Carl-Zeiss-Str.
2, Zi. 386
07743
Jena
Tel..:
0 36 41/9-3 09 70
Fax.:
0 36 41/9-3 09 72 |
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Aufgaben
der
Schwerbehindertenvertretung
Die
Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter
Menschen in
den Betrieb oder die Dienststelle zu fördern, die Interessen der
Schwerbehinderten in der Dienststelle zu vertreten und ihnen beratend
zur Seite
zustehen. Sie hat vor allem
darüber
zu
wachen, dass die zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Gesetze,
Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und
Verwaltungsanordnungen
durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 des SGB lX obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.
Maßnahmen,
die
den Schwerbehinderten dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen
bei den
zuständigen Stellen zu beantragen.
Anregungen
und
Beschwerden von Schwerbehinderten entgegenzunehmen und, falls sie
berechtigt
erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf Erledigung
hinzuwirken;
sie hat die Schwerbehinderten über den Stand und das Ergebnis der
Verhandlungen
zu unterrichten. Sie hat Beschäftigte auch bei Anträgen an die
Versorgungsverwaltung auf Feststellung des Vorliegens einer Behinderung
und ihres
Grades sowie der Schwerbehinderteneigenschaft sowie bei Anträgen auf
Gleichstellung an das Arbeitsamt zu unterstützen.
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