Schwerbehindertenvertretung
                " Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst,              
    sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!"
Richard von Weizsäcker


Carl-Zeiss-Str. 2,
 Zi. 386

07743 Jena
Tel..: 0 36 41/9-3 09 70
Fax.: 0 36 41/9-3 09 72

Aufgaben der
Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle zu fördern, die Interessen der Schwerbehinderten in der Dienststelle zu vertreten und ihnen beratend zur Seite zustehen. Sie hat vor allem 

darüber zu wachen, dass die zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 des SGB lX obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.

Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen bei den zuständigen Stellen zu beantragen.

Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf Erledigung hinzuwirken; sie hat die Schwerbehinderten über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten. Sie hat Beschäftigte auch bei Anträgen an die Versorgungsverwaltung auf Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und ihres Grades sowie der Schwerbehinderteneigenschaft sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an das Arbeitsamt zu unterstützen.